[an error occurred while processing this directive]

Pflegegrade beantragen Sie bei Ihrer zuständigen privaten Pflegepflichtversicherung.

Haben Sie das Gefühl, Sie selbst oder ein Angehöriger braucht Unterstützung bei der Pflege, ist es an der Zeit, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen. Wir sagen Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.

Leistungen aus der Pflegeversicherung
 
Schritt 1
 

Relevante Dokumente sammeln

Sie möchten einen Pflegegrad beantragen. Sie haben mit Ihrem Arzt gesprochen. Er unterstützt Sie, die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Stellen Sie alles zusammen, was Ihren Pflegebedarf belegt – Arztbriefe, Befunde und Ihren Medikamentenplan. Liegen Sie bereits im Krankenhaus, fragen Sie den Sozialdienst nach Hilfe bei den Formalitäten.

Schritt 2
 

Formular zur Beantragung ausfüllen

Besorgen Sie sich bei der für Sie zuständigen Pflegepflichtversicherung ein Formular zur Beantragung von Pflege oder laden es im Internet herunter. Füllen Sie es aus und schicken es an die Pflegekasse.

Sie haben eine Pflegepflichtversicherung bei der ARAG?
So nehmen Sie Leistungen in Anspruch

Füllen Sie den folgenden Leistungsantrag vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück.

Tipp: Sparen Sie sich das Porto und reichen Sie Ihren Antrag mit der ARAG GesundheitsApp digital ein.

Auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, finden Sie in den Informationen zur Privaten Pflegepflichtversicherung.

Alle erstattungsfähigen Hilfsmittel finden Sie im Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis.

Schritt 3
 

Beratung durch ambulanten Pflegedienst

Nehmen Sie Kontakt mit einem Pflegeberater Ihrer Pflegepflichtversicherung auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Das ist der Regel kostenlos.

Wertvolle Unterstützung erhalten Sie als gesetzlich Pflegepflichtversicherter bei den sogenannten Pflegestützpunkten. Für alle privat Pflegepflichtversicherten ist die compass Private Pflegeberatung eine neutrale, unabhängige und kostenlose Anlaufstelle.

Schritt 4
 

Tag der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung

Ihre zuständige Pflegepflichtversicherung beauftragt bei gesetzlich Versicherten den medizinischen Dienst und bei privat Versicherten Medicproof, den medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen. Es wird dann ein Pflegegutachten erstellt. Ein Gutachter schlägt Ihnen telefonisch oder schriftlich einen Termin vor und besucht Sie dann zu Hause. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das auch ein Telefontermin sein.

Mehr zum Begutachtungsverfahren und den Kriterien, nach denen entschieden wird, lesen Sie hier. Holen Sie sich für den Tag der Begutachtung Unterstützung von einer Ihrer Pflegepersonen oder Ihres Pflegedienstes.

 

7 Tipps für die Begutachtung

Hier erklärt Medicproof-Expertin Dr. Regina Grundler, wie man sich auf eine Begutachtung vorbereiten sollte:

Schritt 5
 

Warten auf das Gutachten. Anfallende Kosten belegen.

Ihre zuständige Pflegepflichtversicherung informiert Sie über Ihre Entscheidung. Sollten Sie inzwischen schon Pflege benötigen, sammeln Sie unbedingt die Belege über die Kosten. Fällt das Gutachten positiv aus, erhalten Sie das Geld erstattet. Lehnt die Pflegekasse Ihre Einstufung oder Höherstufung ab, haben Sie einen Monat vier Wochen Zeit für einen Widerspruch.

 

Wie kommt mein Pflegegrad zustande?

Im Video erklärt Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen, das Punktesystem für die Pflegegradeinstufung:

 
Unsere Pflegezusatzversicherungen

Unsere Pflegezusatzversicherungen

Umfassender Schutz für Sie, Ihre Familie und Ihr Vermögen im Pflegefall: Mit unseren flexiblen Pflegezusatzversicherungen sind Sie ein Leben lang umfassend geschützt. Wählen Sie aus drei individuell gestaltbaren Lösungen für Ihre Pflegevorsorge!

 
 
 

1 | 2 | 3 | 4 | 5