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28.04.2017

Wir alle kennen das: Obwohl alle Angaben richtig und Name sowie Adresse des Empfängers klar leserlich sind, flattert der Brief ins Haus zurück. Und man hat keine Ahnung, wieso. War der Postbote neu? Standen keine Namen an den Briefkästen oder gab es womöglich gar keine?

Da Mitarbeiter der Deutschen Post Briefe in unklaren Fällen nicht auf Verdacht zustellen dürfen, wird die Post in solchen Fällen an den Absender zurückgeschickt. Es bleibt nur der erneute Versand. Doch wer zahlt für das Porto, wenn der Fehler offenbar nicht beim Absender liegt?

ARAG Experten raten Verbrauchern, sich in solchen Fällen an den Kundenservice des Dienstleisters zu wenden. Trifft den Absender keine Schuld, kommt dieser dann für die erneute Frankierung auf.

Da Mitarbeiter der Deutschen Post Briefe in unklaren Fällen nicht auf Verdacht zustellen dürfen, werden sie an den Absender zurückgeschickt.

Ihre Rechte beim Online-Kauf: Wenn das Paket nicht ankommt

Anrufe beim Kundendienst, die Suche nach dem Paket beim Nachbarn und das umfassende gesetzliche Widerrufsrecht. So hat unser Experte Udo Vetter sein Geld zurückerhalten.

Einschreiben: Wenn es wirklich wichtig ist!

Ein Einschreiben ist die richtige Lösung, wenn Sie nachweisen müssen, dass Ihr Brief termingerecht versendet wurde oder beim Empfänger angekommen ist.