Gibt es Schadensersatz, wenn Speisen verdorben sind?
Sollte ein Gast etwas offensichtlich Verdorbenes serviert bekommen, ist die Sache einfach: Nicht essen, sondern zurückgehen lassen. Hat er berechtigten Zweifel an der Güte der dargereichten Lebensmittel kann er im äußersten Fall auch das Ordnungsamt einschalten und bitten, das Restaurant zu überprüfen.
Das Problem an verdorbenen Lebensmitteln ist, dass man sie häufig nicht erkennt und nach dem Verzehr erkrankt.
In einem solchen Fall kann man theoretisch Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass die Erkrankung vom Verzehr des dargebotenen Essens stammt. Dies funktioniert am besten, wenn mehrere Personen, die das gleiche zu sich genommen haben, erkranken – beispielsweise nach einer größeren Feier. Ansonsten ist der Nachweis schwer zu erbringen, da Magen-Darm-Beschwerden viele Ursachen haben können.