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Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?

Damit die Fördervereine für Kindertagesstätten und Schulen einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) mit der ARAG Sportversicherung Rahmenvereinbarungen geschaffen, die sich an den speziellen Risiken der Vereine zur Förderung von Kitas und Schulen orientieren.

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Björn Bauer ist Ihr Spezialist für den Bereich Kita- und Schulfördervereine und beantwortet alle Ihre Fragen.


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Details zum Gruppenversicherungsvertrag
 

Alle Details zur Gruppenversicherung für Vereine im Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine

Die Gruppenversicherung für Kita- / Schulfördervereine deckt diese Bereiche ab

Die ARAG Gruppenversicherung kurz erklärt

Erfahren Sie hier, welchen Versicherungsschutz Sie als Mitglied des BSFV e.V. über den ARAG Gruppenversicherungsvertrag haben.

Praxisfälle aus der Sportversicherung Quadrat

Unfall

Schließt sporttypische Risiken ein und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge.

Haftpflicht

Wir schützen Verbände und Vereine sowie Sportler vor Schadens­ersatz­ansprüchen.

Rechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht als Verein oder Verband und leisten je Rechtsschutzfall bis zu 100.000 Euro.

Umwelt-Haftpflicht

Schadens­ersatz­ansprüche für Umwelt­schäden auf Grundlage zivil­rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Umweltschaden

Deckt die gesetzliche Pflicht zur Sanierung von Umwelt­schäden auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Ansprüche. Die Versicherungs­summe beträgt 5.000.000 Euro.

Vermögens­­­schaden

Werden Vermögensschäden außerhalb der eigenen Organisation verursacht, schützen wir Sie.

Vertrauens­­schaden

Wir ersetzen den Schaden, wenn beispielsweise Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauens­personen veruntreut werden.

Merkblätter zur Gruppenversicherung

Alle Details zum Nachlesen, Downloaden und Ausdrucken

Alle Leistungen der Gruppenversicherung im Detail

Unfallversicherung

Im Todesfall
5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr

7.500 Euro für Ledige ab dem 16. Lebensjahr

10.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz

2.500 Euro Erhöhung der Todesfallsumme für jedes unterhaltsberechtigte Kind
Im Invaliditätsfall
5.000 Euro Grundsumme

250.000 Euro Höchstsumme
Invaliditätsgrad Leistung in €
Weniger als 20 % 0
ab 20 % 5.000
ab 25 % 10.000
ab 35 % 25.000
ab 45 % 30.000
ab 55 % 70.000
ab 65 % 100.000
ab 75 % 200.000
ab 85 % bis 100 % 250.000
Übergangsleistung
1.000 Euro nach sechs Monaten
Weitere Leistungen
5.000 Euro für Serviceleistungen

20.000 Euro für Reha-Management-Kosten

Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssummen betragen je Ereignis
Personen- und Sachschäden pauschal
15.000.000 Euro
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht)
5.000.0000 Euro
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen
500.000 Euro
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen
50.000 Euro
Schlüsselverlust
2.500 Euro

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.

Umweltschadenversicherung

Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn dem Verein/Verband oder einem Dritten hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden zugefügt wird.
Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro und 70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.

Vertrauensschadenversicherung

Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 75.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwalts.

 

Zusatzversicherungen für Ihren Kita- / Schulförderverein

Kita- und Schulfördervereine im BSFV e.V. sind im Rahmen und Umfang der Gruppenversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Verein vor:

Feedback Vereinsversicherung
 

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