
Versicherungen für Fördervereine von Kindertagesstätten und Schulen
Für alle Kita- und Schulfördervereine, die im Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) organisiert sind.
Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?
Damit die Fördervereine für Kindertagesstätten und Schulen einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) mit der ARAG Sportversicherung Rahmenvereinbarungen geschaffen, die sich an den speziellen Risiken der Vereine zur Förderung von Kitas und Schulen orientieren.
Tel: (0211) 963-3707
E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@ARAG.de
Im Todesfall |
5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr |
|
7.500 Euro für Ledige ab dem 16. Lebensjahr |
||
10.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz |
||
2.500 Euro Erhöhung der Todesfallsumme für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
||
Im Invaliditätsfall |
5.000 Euro Grundsumme |
|
250.000 Euro Höchstsumme |
||
Invaliditätsgrad | Leistung in € | |
Weniger als 20 % | 0 | |
ab 20 % | 5.000 | |
ab 25 % | 10.000 | |
ab 35 % | 25.000 | |
ab 45 % | 30.000 | |
ab 55 % | 70.000 | |
ab 65 % | 100.000 | |
ab 75 % | 200.000 | |
ab 85 % bis 100 % | 250.000 | |
Übergangsleistung |
1.000 Euro nach sechs Monaten |
|
Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
|
20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
|
---|---|
Personen- und Sachschäden pauschal |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.0000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen |
50.000 Euro |
Schlüsselverlust |
2.500 Euro |
Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn dem Verein/Verband oder einem Dritten hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden zugefügt wird.
Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro und 70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 75.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwalts.
Kita- und Schulfördervereine im BSFV e.V. sind im Rahmen und Umfang der Gruppenversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Verein vor: